§1 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft im Verein
Dem Schützenvereinsmitglied wird für seine 25-, 40-, 50—, 60-, 70-, und 75-jährige Vereinszugehörigkeit eine Plakette/Urkunde verliehen. Wer am ersten Schützenfesttag bei den Ehrungen verhindert ist, kann seine Ehrung anschließend beim Kassenwart in Empfang nehmen. Ansonsten findet anschließend diese Ehrung für ihn nicht mehr statt.

§2 Ehrung des Schützenkönigs
Der scheidende Schützenkönig erhält am 2. Schützenfesttag nach dem Festumzug in Anwesenheit der Schützenbrüder auf dem Festplatz eine Königsplakette verliehen.

§3 Ehrung für langjährige Vorstandstätigkeit
Die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder, die Schießwarte, der Kommandeur, die Kompanieführer und Fahnenträger die länger als 9 Jahre Vorstandsarbeit verrichtet haben, sollen ihre Schulterklappen mit Dienstgrad behalten. (Beschluss der Generalversammlung vom 25.11.2011)

§4 Ehrung für außerordentliche Verdienste um den Verein
Auf Beschluss des Vorstandes kann einem Schützenvereinsmitglied ein Schützenorden für besondere Verdienste um den Verein verliehen werden.

§5 Ehrenmitgliedschaft
Auf Antrag kann ein Mitglied für langjährig außergewöhnliche Verdienste um den Verein in der Generalversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder zum Ehrenmitglied ernannt werden und ist ab dem Zeitpunkt beitragsfrei. Als äußeres Zeichen der Ehrenmitgliedschaft werden ihm goldene Schulterklappen überreicht.

§6 Ehrungen zum Geburtstag
Zum 80. und 90. Geburtstag wird ein Präsent im Wert von 30,00 € überreicht.

§7 Hochzeiten
An Hochzeiten oder Ehejubiläen wird nur auf Einladung teilgenommen. Zur goldenen‚ diamantenen oder eisernen Hochzeit wird ein Präsent im Wert von 50,00 € überreicht. Zur grünen oder silbernen Hochzeit ein Präsent im Wert von 30,00 €.

§8 Sonstiges
Für die Schützenfesttage, das Königschießen, die Königswürde, die Schießwettkämpfe, das Kaiserschießen und alle hier nicht näher aufgeführten Veranstaltungen gelten die Ausführungsbestimmungen unserer Satzung, die Beschlüsse der Generalversammlungen, der Mitgliederversammlungen und der Vorstandssitzungen.